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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,238
BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91 (https://dejure.org/1999,238)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1999 - 1 BvR 565/91 (https://dejure.org/1999,238)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 (https://dejure.org/1999,238)
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Stadtpark-Villa

Art. 14 Abs. 3, §§ 1, 40, 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, grundsätzlich keine enteignungsrechtliche Vorwirkung durch einen Bebauungsplan;

Art. 14 Abs. 3 GG, keine Enteignung, sondern Inhalts- und Schrankenbestimmung bei Neuordnung für die Zukunft

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher Kontrolle eines Bebauungsplanes von GG Art 14 Abs 3 nicht gefordert - Änderung von Bebauungsplänen als Inhalts- und Schrankenbestimmung mit GG Art 14 Abs 1 S 2 vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Bauplanungsrecht - Miteigentümer eines Privatgrundstücks - Denkmalgeschützte Villa - Bebauungsplan - Öffentliche Parkanlage - Enteignung - Eigentumsgarantie - Allgemeinwohl

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 85 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 39 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliches Bauplanungsrecht und Eigentumsgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3703 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 979
  • DVBl 1999, 704
  • DÖV 1999, 777
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    Selbst wenn Art. 14 Abs. 3 GG nicht unmittelbar eingreift, ist das darin zum Ausdruck kommende Gewicht des Eigentumsschutzes bei der vorzunehmenden Abwägung zu beachten (BVerfGE 83, 201 ).

    Aus diesem Grund wurde den Beschwerdeführern nicht zugemutet, diesen Verlust übergangs- und ersatzlos hinzunehmen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    Wesensmerkmal der Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn ist der staatliche Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen; sie zielt auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfGE 79, 174 ).

    Die unterschiedliche Einordnung behält selbst in den Fällen Gültigkeit, in denen eine Inhaltsbestimmung wegen der Intensität der den Rechtsinhaber treffenden Belastung mit dem Grundgesetz nur in Einklang stehen könnte, wenn sie durch die Einführung eines Ausgleichsanspruchs abgemildert würde (BVerfGE 79, 174 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    Eine solche enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet der Bebauungsplan grundsätzlich nicht (BVerfGE 74, 264 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 14 Abs. 1 GG angezeigt, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 -, .
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1989 - 3 S 1842/88

    Bebauungsplan - Interessenabwägung bei Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1989 - 3 S 1842/88 -, .
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Inhalt und Schranken der erlaubten Grundstücksnutzung werden daher insbesondere auch von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben bestimmt, denen das betroffene Grundstück unterliegt, etwa von Bebauungsplänen (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 70, 35 ; 79, 174 ; 104, 1 ; BVerfGK 19, 50 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 -, Rn. 7 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2004 - 1 BvR 1238/04 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

    Die gegen diese gerichtlichen Entscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 -, NVwZ 1999, S. 979).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf den streitgegenständlichen Bebauungsplan bereits entschieden, dass es sich dabei um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 -, NVwZ 1999, 979 ).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09

    Nichtvollziehung eines Bebauungsplans: Anspruch eines Grundstückseigentümers auf

    Die Einwendungen der Antragsteller gegen den Bebauungsplan blieben ausweislich des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 7.12.1989 (AZ: 3 S 1842/88), des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.2.1991 (AZ: 4 NB 16/90) und des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.2.1999 (AZ: 1 BvR 565/91) ohne Erfolg.

    Der Verlust der Baulandqualität der Grundstücke der Antragsteller wird in letzterem Fall in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise durch einen Ausgleichsanspruch nach den §§ 39 ff. BBauG 1976 / BauGB, hier §§ 40 Abs. 2, 44b Abs. 1 BBauG 1976 / §§ 40 Abs. 2, 43 Abs. 1 BauGB ausgeglichen (vgl. BVerfG NVwZ 1999, 979, Juris RN 8 und 11; BGHZ 50, 93, 97 ff.).

    d) Einem Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff steht entgegen, dass der Bebauungsplan und damit auch dessen Auswirkungen rechtmäßig sind (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 7.12.1989 (AZ: 3 S 1842/88), des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.2.1991 (AZ: 4 NB 16/90) und des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.2.1999 (AZ: 1 BvR 565/91) jeweils zum "Götzenturmpark").

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,176
BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97 (https://dejure.org/1999,176)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1999 - 1 BvL 8/97 (https://dejure.org/1999,176)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 (https://dejure.org/1999,176)
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Grundstücksbewertung BAföG

Art. 3 Abs. 1 GG, § 28 Abs. 1 Satz 1 BAföG, Grundstückseinheitswert

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Wertbestimmung des Vermögens des Auszubildenden nach BAföG § 28 Abs 1 S 1 : Benachteiligung der Förderungsberechtigten mit sonstigen Vermögensgegenständen gegenüber solchen mit Grundvermögen - keine Rechtfertigung durch verwaltungspraktische ...

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitsgebot - Anzurechnendes Vermögen - Auszubildender - Grundstücke - Berücksichtigung des Einheitswertes - Sonstige Vermögensgegenstände

  • Judicialis

    BAföG § 28 Abs. 1 Satz 1; ; BAföG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BA... föG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BAföG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BAföG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BAföG § 28 Abs. 2; ; BAföG § 11 Abs. 1; ; BAföG § 11 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz; ; BAföG § 26 Abs. 1; ; BAföG § 27 bis 30; ; BAföG § 50 Abs. 3; ; BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BAföG § 7 Abs. 1; ; BAföG § 28 Abs. 3; ; BAföG § 26 ff.; ; BAföG § 11 Abs. 2; ; BGB § 137; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 28 Abs. 1. Satz 1 BAföG betreffend Bedarfsberechnung und Vermögensanrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grundstücke dürfen bei der Anrechnung auf "BAföG" nicht nach dem Einheitswert berücksichtigt werden, wenn andere Vermögensgegenstände nach dem Kurs- oder Zeitwert angesetzt werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundstücke dürfen bei der Anrechnung auf "BAföG" nicht nach dem Einheitswert berücksichtigt werden, wenn andere Vermögensgegenstände nach dem Kurs- oder Zeitwert angesetzt werden

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 195
  • NJW 1999, 2357
  • NVwZ 1999, 862
  • NVwZ 1999, 979 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 990
  • DVBl 1999, 699
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
    Es ist außer Streit, daß der Einheitswert eines Grundstücks heute nur noch einen Bruchteil des Verkehrswertes ausmacht (vgl. auch BVerfGE 93, 121 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
    Der Gleichheitssatz ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
    Dies setzt aber voraus, daß bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstehen würden, die nicht durch einfachere, die Betroffenen weniger belastende Regelungen behoben werden könnten (vgl. BVerfGE 84, 348 ).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum -

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
    Ausführungen zu § 28 Abs. 1 Satz 1 BAföG fänden sich zwar in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 (BVerwGE 74, 267 ).
  • VGH Bayern, 11.04.1997 - 12 B 94.1838
    Auszug aus BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. April 1997 (12 B 94.1838) -.
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Der Gesetzgeber hat vielmehr einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird" (vgl. BVerfGE 100, 195 )." (BVerfG, 1 BvR 2556/09 vom 7.7.2010, Rn 13).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Zwar hat der Gesetzgeber bei Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 100, 195, 205; BSGE 90, 172, 178 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 16) .
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    Der Gesetzgeber hat vielmehr einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird" (vgl. BVerfGE 100, 195 )." (BVerfG, 1 BvR 2556/09 vom 7.7.2010, Rn 13).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2057
BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Vollstreckungsanordnungen - Zulässigkeit - Haager Übereinkommen - Rückführung von Kindern

  • Judicialis

    BVerfGG § 35

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 35
    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Zulässigkeit von nachträglichen Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 263
  • NJW 1999, 2173
  • NVwZ 1999, 979 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Der Senat hat mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1998 (2 BvR 1206/98, EuGRZ 1998, S. 612) die Rückführung zweier Kinder nach Frankreich auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl II 1990, S. 206) davon abhängig gemacht, daß bei gegenläufigen Rückführungsanträgen das Kindeswohl besonders geprüft wird.
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 620/78

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Abänderung - Vollstreckung -

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Von dem Erlass von Anordnungen für die Übergangszeit wird abgesehen; eine gegebenenfalls erforderliche nachträgliche Vollstreckungsanordnung von Amts wegen ist hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 100, 263 ).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15

    Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem

    Sie ist zu der Sachentscheidung akzessorisch und nur in den Grenzen des Tenors und der ihn tragenden Gründe zulässig (vgl. BVerfGE 68, 132 ); Letztere werden durch den Verfahrens- beziehungsweise Streitgegenstand der Sachentscheidung bestimmt (vgl. BVerfGE 100, 263 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 47, 71 ).

    Allerdings darf dieser (nachträgliche) Beschluss die Sachentscheidung, deren Vollstreckung er dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ; 100, 263 ; 142, 116 ; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 35 Rn. 6); er bleibt - wie eine Vollstreckungsanordnung, die zusammen mit der Hauptsacheentscheidung ergeht - ausschließlich auf die Durchsetzung der Hauptsachentscheidung ausgerichtet und begrenzt (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 73 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 1).

  • BVerfG, 07.06.2016 - 2 BvL 3/12

    Unzulässige Anträge auf Erlass von Vollstreckungsanordnungen (R-Besoldung

    Allerdings darf die Vollstreckungsanordnung die Sachentscheidung, deren Vollstreckung sie dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 [303 f.]; 68, 132 [140]; 100, 263 [265]).

    Die Anträge nach § 35 BVerfGG zuzulassen, hieße daher, das Verhältnis von fachgerichtlichem und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu verkehren (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 100, 263 [265]).

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